Fördergelder beantragen
Fördergelder können Sie beantragen, indem Sie uns anrufen oder eine E-Mail schicken. Aus Ihrer E-Mail sollte hervorgehen, wofür Sie Fördergelder beantragen möchten. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!
Fördergrundsätze
- Alle Förderungen stehen unter Finanzierungsvorbehalt – d.h. es können nur so viele Anträge bewilligt werden, wie durch die aktuelle Haushaltslage des Vereins gedeckt sind.
- Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Förderung. Alle Anträge werden durch Einzelfallentscheidung des Vorstands entschieden. Bei wiederkehrenden Anträgen ist aus einer Entscheidung in der Vergangenheit kein Automatismus herzuleiten.
- Im Zweifelsfall kann der Vorstand des Fördervereins jederzeit das Votum der Schulleitung über die Sinnhaftigkeit eines Förderantrags aus schulischer Sicht eingeholt werden.
- Anträge sind grundsätzlich vor Beginn einer Maßnahme schriftlich beim Vorstand einzureichen. Dabei empfiehlt es sich, die Sitzungstermine des Vorstands (i.d.R. am 2. Mittwoch im Monat – nicht aber in den Schulferien) zu berücksichtigen. Eine verspätete Antragstellung bewirkt in der Regel die Ablehnung des Antrags.
- Eilanträge können im Ausnahmefall „im Rundmail-Verfahren“ geklärt werden.
- Auf eine Förderung durch den Förderverein ist ggf. in geeigneter Weise (z.B. bei Schriftverkehr, bei Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) hinzuweisen.
- Eine Förderung durch den Förderverein erfolgt grundsätzlich nachrangig. Das heißt, dass andere mögliche Zuschüsse (z.B. durch staatliche Stellen) zunächst eingeworben werden müssen.
- Eine zeitweilige Vorfinanzierung bis zur Auszahlung anderweitiger Zuschüsse ist möglich.
Förderlinien
Unterstützung einzelner Schüler/innen bzw. deren Elternhäuser bei Bedürftigkeit
z.B. bei Klassen- oder Kursfahrten, Anschaffung von Büchern, Lernmitteln, netbooks etc:
Alternativ 30% verlorener Zuschuss zu den Anschaffungskosten oder 100% zinsloses Darlehen, das nach Möglichkeit innerhalb eines Jahres in zumutbaren Raten zurück gezahlt wird.
Antragstellung formlos direkt beim Förderverein oder über die/den Klassenlehrer/in. Ein geeigneter Nachweis über die Bedürftigkeit sowie ein Votum der/des Klassenlehrer/in können im Bedarfsfall eingefordert werden.
Projektförderung zur Unterstützung schulischer Aktivitäten ( z.B. EWE-Mobil, Exkursionen etc.):
In der Regel erfolgt ein Zuschuss bis maximal 30% der Gesamtkosten
Teilnahme von Freiwilligen aus dem Freiwilligenprojekt des Fördervereins an externen Veranstaltungen, z.B. Schulfahrten, internationale Begegnungen:
Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung der Freiwilligen durch den Förderverein. Die Verpflegungskosten können intern in Anrechnung gebracht werden.
Teilnahme von anderen Begleitpersonen, z.B. Referendare, Praktikanten, BFDler… an externen Veranstaltungen:
Kostenübernahme des Fördervereins für Unterkunft und Fahrtkosten. Bei den Verpflegungskosten wird ein Eigenanteil von 10,00 €/Tag in Anrechnung gebracht.