Fördergelder beantragen

Fördergelder können Sie beantragen, indem Sie uns anrufen oder eine E-Mail schicken. Aus Ihrer E-Mail sollte hervorgehen, wofür Sie Fördergelder beantragen möchten. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!

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Fördergrundsätze

  • Alle Förderungen stehen unter Finanzierungsvorbehalt – d.h. es können nur so viele Anträge bewilligt werden, wie durch die aktuelle Haushaltslage des Vereins gedeckt sind.
  • Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Förderung. Alle Anträge werden durch Einzelfallentscheidung des Vorstands entschieden. Bei wiederkehrenden Anträgen ist aus einer Entscheidung in der Vergangenheit kein Automatismus herzuleiten.
  • Im Zweifelsfall kann der Vorstand des Fördervereins jederzeit das Votum der Schulleitung über die Sinnhaftigkeit eines Förderantrags aus schulischer Sicht eingeholt werden.
  • Anträge sind grundsätzlich vor Beginn einer Maßnahme schriftlich beim Vorstand einzureichen. Dabei empfiehlt es sich, die Sitzungstermine des Vorstands (i.d.R. am 2. Mittwoch im Monat – nicht aber in den Schulferien) zu berücksichtigen. Eine verspätete Antragstellung bewirkt in der Regel die Ablehnung des Antrags.
  • Eilanträge können im Ausnahmefall „im Rundmail-Verfahren“ geklärt werden.
  • Auf eine Förderung durch den Förderverein ist ggf. in geeigneter Weise (z.B. bei Schriftverkehr, bei Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) hinzuweisen.
  • Eine Förderung durch den Förderverein erfolgt grundsätzlich nachrangig. Das heißt, dass andere mögliche Zuschüsse (z.B. durch staatliche Stellen) zunächst eingeworben werden müssen.
  • Eine zeitweilige Vorfinanzierung bis zur Auszahlung anderweitiger Zuschüsse ist möglich.

Förderlinien

Unterstützung einzelner Schüler/innen bzw. deren Elternhäuser bei Bedürftigkeit

z.B. bei Klassen- oder Kursfahrten, Anschaffung von Büchern, Lernmitteln, netbooks etc:

Alternativ 30% verlorener Zuschuss zu den Anschaffungskosten oder 100% zinsloses Darlehen, das nach Möglichkeit innerhalb eines Jahres in zumutbaren Raten zurück gezahlt wird. 

Antragstellung formlos direkt beim Förderverein oder über die/den Klassenlehrer/in. Ein geeigneter Nachweis über die Bedürftigkeit sowie ein Votum der/des Klassenlehrer/in können im Bedarfsfall eingefordert werden.

Projektförderung zur Unterstützung schulischer Aktivitäten ( z.B. EWE-Mobil, Exkursionen etc.):

In der Regel erfolgt ein Zuschuss bis maximal 30% der Gesamtkosten

Teilnahme von Freiwilligen aus dem Freiwilligenprojekt des Fördervereins an externen Veranstaltungen, z.B. Schulfahrten, internationale Begegnungen:

Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung der Freiwilligen durch den Förderverein. Die Verpflegungskosten können intern in Anrechnung gebracht werden.

Teilnahme von anderen Begleitpersonen, z.B. Referendare, Praktikanten, BFDler… an externen Veranstaltungen:

Kostenübernahme des Fördervereins für Unterkunft und Fahrtkosten. Bei den Verpflegungskosten wird ein Eigenanteil von 10,00 €/Tag in Anrechnung gebracht.